KANZLEI B·M·E  
 Fachanwältin und Rechtsanwälte in haftungsunabhängiger Kooperation  
 

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Sie – als Eigentümer oder Hausverwalter -

  • bei der Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Teilungserklärungen,
  • bei der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen,
  • in der Eigentümerversammlung,
  • im Beschlussanfechtungsverfahren,
  • bei der Prüfung und Durchsetzung von Mängelrügen gegenüber dem Bauträger/Verkäufer,
  • Errichtung und Prüfung von Hausgeldabrechnungen,
  • Im Rahmen von Einladungen zur Eigentümerversammlung,
  • allen Fragestellungen betreffend die Hausverwaltung,
  • bei geplanten baulichen Veränderungen,
  • über die Möglichkeiten der Entziehung von Wohnungseigentum,
  • im Rahmen von Kündigungen, bei Übergabeterminen, Räumungen,
  • bezüglich Maklerrecht.


 



Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich und Herr Rechtsanwalt Büttner stehen Ihnen als langjährige Berater im Wohnungseigentumsrecht mit Expertise zur Verfügung. Unterstützt werden sie durch Herrn Rechtsanwalt Abelhans, der ergänzend seine Erfahrung im Bereich Immobilien-Hausverwaltung einbringt. 


Für Hausverwaltungen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf bieten wir im günstige Beratungspauschalen. Sprechen Sie mit uns – wir finden eine passende Lösung!